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§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der RevuePalast GmbH & Co. KG (nachfolgend RPR genannt) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen RPR und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt RPR nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
2.1 Der Vertrag zwischen RPR und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch RPR zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.
2.2 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten oder Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung der RPR ausgeschlossen.
2.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten oder Waren dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren werden dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
2.4 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist RPR berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Für Bestellungen über das Internet ist RPR berechtigt, eine Internetgebühr zu erheben. Bearbeitungs- und Internetgebühr beinhalten die Versandkosten und sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.
2.5 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.
2.6 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen. Danach ist die RPR zum anderweitigen Verkauf berechtigt.
2.7 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
2.8 RPR ist berechtigt, die Tickets weiterzuveräußern, sollte sich der Kunde nicht bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn am Vorstellungsort einfinden. Weiterhin verfällt auch der Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Sitzplatz.
2.9 Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt RPR keinerlei Verantwortung.
2.10 Bei der Berücksichtigung der Teilnehmenden zu einer Veranstaltung der Akademie ist der zeitliche Eingang der schriftlichen Anmeldung entscheidend.
2.11 Die Verträge der Akademie werden unter der Bedingung geschlossen, dass die im Veranstaltungsprogramm veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
§ 3 Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Mondpalast Akademie
Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen der Akademie kann die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmevoraussetzungen zur Grundlage haben, sofern diese aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Diese besondere Voraussetzungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich benannt.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
4.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung oder Barzahlung erfolgen. Sollte der Gesamtbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden, behält sich die RPR nach ihrer Wahl einen anderweitigen Verkauf oder die Inanspruchnahme des Kunden vor.
4.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RPR. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist RPR berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht RPR die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 5 Versendung Eintrittkarten/ Gutscheine
5.1 Die Versendung der bestellten Eintrittskarten/ Gutscheine erfolgt auf das Risiko des Kunden. Für die Postlaufzeiten übernimmt die RPR keine Haftung. Dem Kunden steht es frei, eine andere Lieferart zu bestimmen. Die entsprechenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Das Risiko des Verlustes geht mit der Übergabe durch RPR an das Versandunternehmen auf den Kunden über.
5.2 Mit dem Erwerb eines Gutscheins durch den Kunden erwirbt der Gutscheininhaber keinen Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Vorstellung. RPR löst die Gutscheine ausschließlich nach der Verfügbarkeit von Plätzen ein. Die Gutscheine haben –soweit nicht anders vermerkt- eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum.
§ 6 Beginn / Einlass
6.1 Das Theater der RPR wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
6.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
6.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.
§ 7 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
RPR behält sich vor, aus zwingenden Gründen (insbesondere wegen höherer Gewalt oder krankheitsbedingtem Ausfall von Künstlern) die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Ein Anspruch auf Gewährleistung, insbesondere ein Rückgaberecht oder ein Recht auf Preisminderung entsteht daraus nicht.
§ 8 Leistungsumfang von Veranstaltungen der Mondpalastakademie
Der Umfang der Leistungen der Akademie (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema) ergibt sich aus der Beschreibung Veranstaltungsprogramm in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten und in den Geschäftsräumen ausgehängten bzw. ausgelegten und im Internet veröffentlichten Fassung. Eine weitergehende Verpflichtung –etwa das Erreichen eines konkreten Lern- oder Prüfungserfolges, besteht nicht.
§ 9 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust. / Vorstellungsausfall
9.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.2 Bei Vorstellungsausfall bietet RPR dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss RPR unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
9.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen der RPR nach der Vorstellung schriftlich mitzuteilen.
9.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
9.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
9.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
9.7 Für vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommene einzelne Kursstunden oder –abschnitte von Veranstaltungen der Akademie erfolgt keine –auch keine anteilige- Erstattung des Veranstaltungsentgelts.
§ 10 Rücktrittsrecht bei Veranstaltungen der Mondpalast Akademie
10.1 Die Akademie ist berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn im Einzelfall von der Durchführung einer Veranstaltung zurückzutreten, wenn die notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder in Fällen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z.B. bei einer kurzfristigen Erkrankung des Dozenten). In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte vollständig erstattet. Weitere Ansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
10.2 Die Teilnehmer sind berechtigt, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurückzutreten. Dies hat schriftlich zu erfolgen. Die Akademie berechnet dem zurückgetretenen Teilnehmer dann eine Aufwandsentschädigung von € 25,-. Im Fall der Ablehnung eines Bildungsurlaubes durch den Arbeitgeber wird keine Aufwandsentschädigung berechnet.
§ 11 Widerrufsrecht
Bei RPR kaufen Sie auf Probe, d.h. Sie können gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag wird ab Erhalt der Ware durch Ihre Billigung wirksam, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.: Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoVO sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-InfoVO und nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Mondpalast GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 26
44649 Herne
Deutschland
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Wenn Sie den Widerruf ausüben, wird eine etwaige Teilzahlungsvereinbarung hinfällig.
Kosten des Widerrufs Soweit Sie verpflichtet sind, die Kosten der Rücksendung zu tragen (siehe Widerrufsbelehrung), berechnen wir bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts je Rücksendung der Ware Kosten in Höhe der für die Lieferung angefallenen Versandkosten (siehe Versandkosten).
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Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten der RPR, weil es sich bei dem Erwerb einer solchen Karte um einen Vertrag gem. § 312 b Abs. 3 S. 6 BGB handelt.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 12 Kündigungsrecht bei Veranstaltungen der Mondpalastakademie
Die Akademie kann während eines Unterrichtsabschnittes den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
* wenn die Teilnehmerzahl an drei aufeinander folgenden Lehrveranstaltungsterminen unter die Hälfte der Mindestteilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung fällt,
* bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,
* bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,
* bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.
§ 13. Organisatorische Änderungen bei Veranstaltungen der Mondpalast Akademie
13.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem/der im Lehrplan angekündigten Kursleitenden geleitet wird.
13.2 Wird eine Veranstaltung -etwa aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen- nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt und eventuelle Entgeltzuschläge sowie die Verwaltungskostenpauschale zurück.
13.3 Die notwendige Teilnehmerzahl wird im Veranstaltungsprogramm bekannt gegeben.
13.4 Können Teile von Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z. B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet die Akademie den Teilnehmenden insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden oder können Teilnehmende von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt. Eine Rückerstattung der Verwaltungskostenpauschale sowie von Auslagen für in Anspruch genommene Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen.
13.5 Schadenersatzleistungen in Geld sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Unterrichtsabschnitt begrenzt.
§ 14 Pflichten der Teilnehmenden bei Veranstaltungen der Mondpalastakademie
14.1 Die Teilnehmenden verpflichten sich, soweit dies dem Typ einer definierten Weiterbildungsveranstaltung nach notwendig ist, in die für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz notwendigen Anwesenheitslisten mit allen geforderten Angaben richtig und vollständig einzutragen.
14.2 Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann der/die Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
§ 15 Ermäßigte Eintrittspreise
15.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch RPR gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.
15.2 RPR verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
15.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
15.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 16 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen/ Urheberrecht
16.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
16.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
16.3 Besucher der RPR erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass RPR im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
16.4 Bei Veranstaltungen der Mondpalastakademie ist das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien ohne Genehmigung nicht gestattet.
§ 17 Speicherung personenbezogener Daten bei Veranstaltungen der Mondpalastakademie
17.1 Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Akademie eine automatisierte Datenverarbeitung ein.
17.2 Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Titel, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ermäßigungsgrund, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen sowie die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet.
17.3 Beim Lastschrifteinzugsverfahren werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der Akademie übermittelt.
17.4 Für die Speicherung und Verarbeitung der erforderlichen Daten für die Programmabwicklung über die Akademie ist die Einverständniserklärung des/der Teilnehmenden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich (Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. Ankreuzen der entsprechenden Passagen bei der Onlineanmeldung). Ohne die Einverständniserklärung ist die Anmeldung nicht möglich.
17.5 Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer findet ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für die Zusendung von Veranstaltungsinformationen der Akademie verwandt.
17.6. Nach Durchführung der Veranstaltung werden personenbezogene Daten auf Wunsch des betreffenden Teilnehmers gelöscht mit Ausnahme der Daten, zu deren Aufbewahrung die Akademie gesetzlich verpflichtet ist.
§ 18 Hausrecht / Hausordnung
18.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann RPR gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
18.2 Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung ist untersagt.
18.3 Die Hausordnung der RPR wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter der RPR sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.
18.4 Die Veranstaltungen der RPR sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Änderungen für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse bzw. den Vorverkaufsstellen zu erfragen.
§ 19 Garderobe
19.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
19.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.
§ 20 Fundsachen
20.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich der RPR gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben.
20.2 Der Verlust von Gegenständen ist bei dem Bühnenpförtner oder beim Garderobenpersonal zu melden.
§ 21 Haftung / Schadensersatz
21.1 RPR übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern die RPR, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
21.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit RPR, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
21.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
21.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht RPR, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
21.5 Für das Fehlverhalten seiner Gäste übernimmt die RPR keine Haftung. Wegen der Beseitigung von Schäden oder Störungen an technischen oder sonstigen Einrichtungen, die in zumutbarer Weise erfolgen, ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.
§ 22 Dekoration / Werbemittel / GEMA
Das Anbringen oder das Aufstellen von Dekorations- und Werbemitteln oder sonstiger Gegenstände durch den Kunden ist nur mit Zustimmung der RPR gestattet. Diese und sonstige vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und rechtlichen Vorschriften entsprechen; die Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung abzubauen. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars der RPR, die bei dem Aufbau oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Kunde ohne Verschuldensnachweis. Für alle musikalischen und künstlerischen Leistungen, die planmäßig von der RPR dargeboten werden, trägt die RPR die GEMA- Gebühren. Alle weiteren GEMA- Gebühren, die durch die vom Kunden zusätzlich bestellten oder eingebrachten musikalischen, künstlerischen oder sonstigen GEMA- pflichtigen Leistungen entstehen, trägt der Kunde.
§ 23 Datenschutz
23.1 RPR ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
23.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
§ 24 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
24.1 Es gilt deutsches Recht.
24.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen RPR und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Herne, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
24.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
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